Fonds­ge­sell­schaf­ten

Wer braucht einen
Geeig­ne­t­heits­be­richt?

Stif­tun­gen, kirch­li­che Ein­rich­tun­gen, Gebiets­kör­per­schaf­ten oder Ver­bän­de müs­sen in Anla­gen inves­tie­ren, die zu den Anla­ge­zie­len der jewei­li­gen Orga­ni­sa­ti­on pas­sen. Die­se Geeig­ne­t­heit von Invest­ments for­dert die Sorg­falts­pflicht der Ver­ant­wort­li­chen semi-pro­fes­sio­nel­len Inves­to­ren im Rah­men der Organhaftung.

Neu­es Stif­tungs­recht ab 2023

Das neue Gesetz zur Ver­ein­heit­li­chung des Stif­tungs­rechts tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Für Stif­tun­gen (außer Treu­hand­stif­tun­gen) wer­den dadurch zusätz­li­che Pflich­ten durch die Auf­nah­me der „Busi­ness Jud­ge­ment Rule“ im refor­mier­ten Stif­tungs­recht konkretisiert.

Die Busi­ness Jud­ge­ment Rule besagt: Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de von Unter­neh­men haf­ten nur dann nicht für nega­ti­ve Fol­gen unter­neh­me­ri­scher Ent­schei­dun­gen, wenn die Ent­schei­dung auf Grund­la­ge ange­mes­se­ner Infor­ma­tio­nen, ohne Berück­sich­ti­gung sach­frem­der Inter­es­sen und zum Wohl der Gesell­schaft und in gutem Glau­ben gefasst wurde.

Reduk­ti­on der Kom­ple­xi­tät für die Anleger

Aber nicht nur in Stif­tun­gen müs­sen semi­pro­fes­sio­nel­le Anle­ger ver­ste­hen, wel­che Risi­ken mit einem Invest­ment ein­her­ge­hen und ob eine bestimm­te Anla­ge regu­la­to­risch geeig­net ist. Ange­sichts der Viel­falt und Kom­ple­xi­tät des Mark­tes für Invest­ment­lö­sun­gen besteht hier­in eine Her­ku­les­auf­ga­be für die Ver­ant­wort­li­chen! Nur weni­ge Inves­to­ren dürf­ten die Mög­lich­keit haben, Anla­ge­al­ter­na­ti­ven recht­lich und fach­lich zu prü­fen. Und auch die Bank­be­ra­ter vor Ort (Spar­kas­se, Volks­bank, loka­le Nie­der­las­sun­gen der Geschäfts­ban­ken) wer­den kei­ne Geeig­ne­t­heits­prü­fun­gen für ver­schie­de­ne Lösun­gen leis­ten können.

Ein Ser­vice der Fonds­ge­sell­schaft für die Anle­ger:
Haf­tungs­be­gren­zung

Es wird daher Auf­ga­be der Fonds­ge­sell­schaft sein, Funk­ti­ons­wei­sen, Risi­ken und Geeig­ne­t­heit der Anla­ge­pro­duk­te regel­mä­ßig nach­zu­wei­sen und damit die Haf­tungs­ri­si­ken semi­pro­fes­sio­nel­ler Anle­ger zu begrenzen.

Der Geeig­ne­t­heits­be­richt der Reuss Pri­va­te Ana­ly­tics AG (RPA) ist ein sol­cher Nach­weis. Er hilft Anle­gern, ihrer Sorg­falts­pflicht bei der Aus­wahl von Anla­gen nach­zu­kom­men. Mit ihm lässt sich bestä­ti­gen, dass die gewähl­ten oder zu wäh­len­den Anla­ge­lö­sun­gen für die jewei­li­ge Ziel­grup­pe geeig­net sind.

RPA bie­tet bereits seit über drei Jah­ren Geeig­ne­t­heits­be­rich­te, die unab­hän­gig durch Rödl & Part­ner erstellt wer­den. Mehr als ein Dut­zend Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaf­ten stel­len ihren Anle­gern bereits Geeig­ne­t­heits­be­rich­te zur Verfügung.

Was umfasst ein Geeig­ne­t­heits­be­richt ?

Der Geeig­ne­t­heits­be­richt rich­tet sich an semi­pro­fes­sio­nel­le Anle­ger, die im Pflich­ten- und Regu­lie­rungs­dschun­gel die Ori­en­tie­rung auf dem Weg hin zum Anla­ge­ziel behal­ten wol­len. Der unter­such­te Invest­ment­fonds wird daher aus der Per­spek­ti­ve die­ser Inves­to­ren untersucht.

Zu die­sen Inves­to­ren gehören:

  • Stiftungen 
  • Kir­chen und kirch­li­chen Einrichtungen 
  • Universitäten 
  • SGB IV-Anleger 
  • VAG-Anle­ger (Anle­ger nach Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz, wie bei­spiels­wei­se Pen­si­ons- und Ster­be­kas­sen sowie klei­ne Versicherungsunternehmen) 
  • Verbände 
  • deut­sche Gebiets­kör­per­schaf­ten (Bund, Län­der, Kom­mu­nen) und 
  • ande­re juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts 

Alle die­se Inves­to­ren­grup­pen haben beson­de­re gesetz­li­che Vor­schrif­ten und Ver­ord­nun­gen zu beach­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund wird ana­ly­siert, wel­che Titel sich im Port­fo­lio befin­den. Damit lässt sich zum Bei­spiel einer Stif­tung oder einem Trä­ger bestä­ti­gen, dass sich kei­ne Antei­le eines Unter­neh­mens dort wie­der­fin­den, das zu den Stif­tungs­zie­len im Wider­spruch steht. Dar­über hin­aus wird u.a. über die jähr­li­che Aus­schüt­tung von ordent­li­chen Erträ­gen, die täg­li­che Han­del­bar­keit eines Fonds, die Ein­hal­tung der lau­fen­den Report­ing-Anfor­de­run­gen und die Berück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en berich­tet. Kurz: Der Geeig­ne­t­heits­be­richt gibt zu zahl­rei­chen Fra­ge­stel­lun­gen detail­liert Aus­kunft, die für Inves­to­ren rele­vant sind.

Fra­ge­stel­lun­gen, die im Geeig­ne­t­heits­be­richt beur­teilt werden:

  • Nimmt der Invest­ment­fonds Aus­schüt­tun­gen vor? 
  • Schüt­tet der Invest­ment­fonds ordent­li­che Erträ­ge aus? 
  • Wie sehr schwankt die Höhe der Aus­schüt­tun­gen von Jahr zu Jahr? 
  • Ist der Invest­ment­fonds täg­lich handelbar? 
  • Ver­fügt der Invest­ment­fonds über eine Bericht­erstat­tung über die Min­dest-Report­ing- Anfor­de­run­gen nach KAGB hin­aus, um regel­mä­ßig und zeit­nah die gefor­der­te Durch­füh­rung einer sach­ge­rech­ten Kon­trol­le und Über­wa­chung vor­neh­men zu können? 
  • Berück­sich­tigt der Invest­ment­fonds Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en, u.a. aus den Berei­chen Umwelt, Sozia­les und ver­ant­wor­tungs­vol­le Unternehmensführung? 
  • Für kirch­li­che Inves­to­ren: Ist der Invest­ment­fonds mit dem kirch­li­chen Auf­trag vereinbar? 
  • Kann mit der Geld­an­la­ge ein ange­mes­se­ner Ertrag erwirt­schaf­tet werden? 
  • Erfüllt die Anla­ge die län­der­spe­zi­fi­schen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und Ver­ord­nun­gen, die Kom­mu­nen zu beach­ten haben? 

In 6 Schrit­ten zum Geeignetheitsbericht

Fonds­ge­sell­schaf­ten kom­men in 6 leich­ten Schrit­ten zum Geeignetheitsbericht.

1

Wir stel­len Ihnen den Geeig­ne­t­heits­be­richt unver­bind­lich vor. Fügen Sie ein­fach Ihre Kon­takt­da­ten ein – wir mel­den uns umge­hend bei Ihnen:

2

Wir ver­ein­ba­ren den Umfang Ihres gewünsch­ten Berichts

3

RPA erteilt den Auf­trag an Rödl & Partner

4

Sie erhal­ten den Geeig­ne­t­heits­be­richt fer­tig lay­outet und kön­nen ihn sofort einsetzen

5

Ihr Geeig­ne­t­heits­be­richt wird auf Ihren Wunsch Inter­es­sen­ten (z.B. Stif­tun­gen) auf die­ser Sei­te zur Ver­fü­gung gestellt.

6

Neun Mona­te nach Fer­tig­stel­lung neh­men wir Kon­takt mit Ihnen auf, um die Aktua­li­sie­rung des Geeig­ne­t­heits­be­richts in die Wege zu leiten