Der Geeignetheitsbericht unterstützt Sie als Entscheider bei der Auswahl von Investments, die Sie für eine Stiftung, kirchliche Einrichtung oder Kommune treffen. Er bietet Ihnen Hilfestellung und Orientierung bei der Beurteilung, ob die Anlage für Ihre Zwecke geeignet ist, und hilft Ihnen so bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.
Sie haben die Aufgabe, Anlagestrategien zu entwickeln, die nachweislich den Ihnen vorgegebenen primären Anlagezielen, wie z. B. Kapitalerhalt und Zweckerfüllung, ausreichend Rechnung tragen.
Für Stiftungen (außer Treuhandstiftungen) tritt ab Juli 2023 das reformierte Stiftungsrecht in Kraft. Durch die Aufnahme der „Business Judgement Rule“ müssen Sie als Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen nur dann nicht für negative Folgen unternehmerischer Entscheidungen haften, wenn die Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen, ohne Berücksichtigung sachfremder Interessen und zum Wohl der Gesellschaft und in gutem Glauben gefasst wurde. Dies tritt neben die Prinzipien des „vorsichtigen Kaufmanns“ sowie der Verpflichtung zu Risikobewusstsein.
Auch wenn Sie Anleger sind für Universitäten, VAGs (nach Versicherungsaufsichtsgesetz), Verbände, deutsche Gebietskörperschaften (über Kommunen hinaus) und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, gelten besondere gesetzliche Vorschriften und Verordnungen. Direkte Anwendung müssen bspw. gesteigerte Sorgfalts- und Organisationsanforderungen finden; für VAG-Anleger gilt der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht.
Angesichts dieser anlegerspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und eines breiten Angebots an teils komplexen Anlageprodukte bieten Geeignetheitsberichte eine Orientierungshilfe zur bzw. eine Unterstützung bei der Beurteilung der Geeignetheit von Investmentfonds. Mit ihnen lässt sich der Nachweis erbringen, dass die gewählten Investments für die jeweilige Zielgruppe geeignet sind.
RPA bietet ihren Partnergesellschaften Geeignetheitsberichte, die durch Rödl & Partner erstellt werden. Die Spezialisten, bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Stiftungs- und Wertpapierexperten, bescheinigen mit diesem Reporting-Tool, dass ein bestimmtes Produkt als Anlage für ausgewählte Investorengruppen, wie beispielsweise Stiftungen und kirchlichen Einrichtungen, genutzt werden kann.
Ein besonderer Vorteil liegt in der Unabhängigkeit der Autoren des Geeignetheitsberichts von den Produktverantwortlichen, also der Fondsgesellschaft. Als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann die RPA den Auftraggeber bei der Erstellung des Geeignetheitsbericht effektiv und neutral unterstützen.
Von besonderer Bedeutung sind neben den strengen Berufspflichten für Wirtschaftsprüfer auch eigene Regelungen von Rödl & Partner.
Mit diesen Regeln wird sichergestellt, dass die Berufspflichten der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortlichkeit eingehalten werden sowie ein berufswürdiges Verhalten ausgeübt wird. Das sind für uns unverzichtbare Rahmenbedingungen für die Unabhängigkeit, insbesondere gegenüber Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Vermögensverwaltern.